Feiertage
03.10.2026: Tag der Deutschen Einheit fällt auf einen Samstag
Der Tag der Deutschen Einheit 2026 fällt auf Samstag, den 03.10.2026, und ist gesetzlicher Feiertag in allen 16 Ländern.
Der Tag der Deutschen Einheit wird im Jahr 2026 am 03.10.2026 begangen. Dieses Datum, der 03.10.2026, fällt im Kalenderjahr 2026 auf einen Samstag. Für das Jahr 2026 steht damit fest, dass der Tag der Deutschen Einheit auf den 03.10.2026 fällt, einen Samstag.
An diesem Samstag, dem 03.10.2026, gilt der Tag der Deutschen Einheit als gesetzlicher Feiertag. Der gesetzliche Feiertag gilt in allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen. Der 03.10.2026 ist damit in allen 16 Ländern ein gesetzlicher Feiertag.
Die Rechtsgrundlage für den Tag der Deutschen Einheit als Feiertag ist Art. 2 Abs. 2 des Einigungsvertrags. Auf Grundlage von Art. 2 Abs. 2 des Einigungsvertrags gilt der 03.10.2026 als Tag der Deutschen Einheit. Der Einigungsvertrag legt in Art. 2 Abs. 2 fest, dass der 03.10.2026 der Tag der Deutschen Einheit ist.
Am 03.10.2026 gilt wegen des Feiertags ein Fahrverbot für Lastkraftwagen. Das Lkw-Fahrverbot gilt von 0 bis 22 Uhr. Rechtsgrundlage für das Fahrverbot ist § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung.
Das Fahrverbot für Lastkraftwagen gilt am 03.10.2026 in allen 16 Ländern, in denen der Tag der Deutschen Einheit als gesetzlicher Feiertag gilt. Grund für das Fahrverbot ist der gesetzliche Feiertag am 03.10.2026. Damit gilt am 03.10.2026 sowohl der gesetzliche Feiertag als auch das Fahrverbot für Lastkraftwagen in allen 16 Ländern.
Der Tag der Deutschen Einheit 2026 fällt auf einen Samstag, den 03.10.2026, an dem in allen 16 Ländern sowohl der gesetzliche Feiertag als auch das Fahrverbot für Lastkraftwagen von 0 bis 22 Uhr gelten. Die Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 2 Abs. 2 des Einigungsvertrags für den Feiertag und § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung für das Fahrverbot.
Das Wichtigste in Zahlen
- Tag der Deutschen Einheit 2026: Samstag, 03.10.2026
- Tag der Deutschen Einheit 2026 ist gesetzlicher Feiertag in allen 16 Ländern
- Rechtsgrundlage: Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag
- Tag der Deutschen Einheit 2026 fällt auf einen Samstag (03.10.2026)
- Am 03.10.2026 gilt Lkw-Fahrverbot (Feiertag), 0–22 Uhr nach § 30 Abs. 3 StVO
Quelle: Feiertagsgesetze der Länder