Verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg
Nächster verkaufsoffener Sonntag in Baden-Württemberg: Sonntag, 25. Oktober 2026 in Stuttgart-Degerloch und Stuttgart-Untertürkheim.
Nächste verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg
| Datum | Ort | Anlass | Öffnungszeit |
|---|---|---|---|
| Sonntag, 25. Oktober 2026 | Stuttgart-Degerloch | Degerlocher Kirbe | 12 bis 17 Uhr |
| Sonntag, 25. Oktober 2026 | Stuttgart-Untertürkheim | Fleggatreff | 12 bis 17 Uhr |
| Sonntag, 8. November 2026 | Stuttgart-Sillenbuch | Martinimarkt | 12 bis 17 Uhr |
Quelle: Veröffentlichungen der Städte Stuttgart
Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg
| Rechtsgrundlage | § 8 Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) |
|---|---|
| Höchstzahl | Höchstens 3 Sonn- und Feiertage im Jahr aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen; ist die Öffnung auf einzelne Bezirke beschränkt, gelten die Tage nur für diese Bezirke als verbraucht |
| Öffnungszeit | Höchstens 5 zusammenhängende Stunden, Ende spätestens um 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes |
| Adventssonntage | Adventssonntage dürfen nicht freigegeben werden |
| Nicht freigegeben | Adventssonntage, Feiertage im Dezember, Ostersonntag und Pfingstsonntag |
| Wer entscheidet | Die Gemeinde als zuständige Behörde; vorher werden die zuständigen kirchlichen Stellen angehört (außer für den 1. Mai und den 3. Oktober) |
| Fassung | Zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2026 (GBl. 2026 Nr. 23); § 8 seit 2007 unverändert |
Wortlaut
„Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.“ (§ 8 Abs. 1 Satz 1 LadÖG)
Quelle: Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG), § 8 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026
Bereits vorbei
- 11.10.2026: Stuttgart-Weilimdorf – Weilemer Herbst
- 11.10.2026: Stuttgart-Möhringen – Möhringer Herbst
- 11.10.2026: Stuttgart-Hedelfingen – Knausbira-Sonntag
- 27.09.2026: Stuttgart-Bad Cannstatt – Volksfestumzug
- 20.09.2026: Stuttgart-Vaihingen – Vaihinger Herbst
- 13.09.2026: Stuttgart-Feuerbach – Feuerbacher Kirbe
- 21.06.2026: Stuttgart-Zuffenhausen – Fleckenfest
- 21.06.2026: Stuttgart-Sillenbuch – Sillenbuch in Weiss
- 10.05.2026: Stuttgart-Weilimdorf – Maibaumfest
- 10.05.2026: Stuttgart-Bad Cannstatt – Musik und Wein
Städte können verkaufsoffene Sonntage kurzfristig absagen oder verschieben.
Verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg: Regeln und Termine
Für den Kalender in Baden-Württemberg setzt das Ladenöffnungsrecht eine feste Obergrenze: Höchstens 3 Sonn- und Feiertage im Jahr dürfen Geschäfte aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen öffnen. Die Regelung steht in § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG). Wird die Öffnung auf einzelne Bezirke beschränkt, gelten die Tage nur für diese Bezirke als verbraucht. An einem solchen Tag dürfen die Läden höchstens 5 zusammenhängende Stunden geöffnet sein, und das Ende liegt spätestens um 18 Uhr. Dabei soll die Öffnung möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.
Aus dem Kreis der möglichen Termine fallen mehrere Tage von vornherein heraus: Adventssonntage, Feiertage im Dezember, Ostersonntag und Pfingstsonntag dürfen in Baden-Württemberg nicht freigegeben werden. Die Adventssonntage sind damit für verkaufsoffene Öffnungen gesperrt. Über die Freigabe der übrigen Termine entscheidet die Gemeinde als zuständige Behörde. Vorher werden die zuständigen kirchlichen Stellen angehört; ausgenommen davon sind der 1. Mai und der 3. Oktober.
In Stuttgart liegen die verkaufsoffenen Sonntage 2026 zwischen 10.05.2026 und 25.10.2026 und gehören jeweils zu Festen in einzelnen Stadtteilen. Am 10.05.2026 öffnen Geschäfte in Bad Cannstatt (Musik und Wein) und in Weilimdorf (Maibaumfest), am 21.06.2026 in Sillenbuch (Sillenbuch in Weiss) und in Zuffenhausen (Fleckenfest). Im September folgen der 13.09.2026 in Feuerbach (Feuerbacher Kirbe), der 20.09.2026 in Vaihingen (Vaihinger Herbst) und der 27.09.2026 in Bad Cannstatt (Volksfestumzug). Am 11.10.2026 sind Hedelfingen (Knausbira-Sonntag), Möhringen (Möhringer Herbst) und Weilimdorf (Weilemer Herbst) an der Reihe. Am 25.10.2026 beschließen Degerloch (Degerlocher Kirbe) und Untertürkheim (Fleggatreff) die Reihe der Termine.
Häufige Fragen
- Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Baden-Württemberg?
- Sonntag, 25. Oktober 2026 in Stuttgart-Degerloch und Stuttgart-Untertürkheim.
- Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Baden-Württemberg erlaubt?
- Höchstens 3 Sonn- und Feiertage im Jahr aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen; ist die Öffnung auf einzelne Bezirke beschränkt, gelten die Tage nur für diese Bezirke als verbraucht (§ 8 LadÖG).
- Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Baden-Württemberg öffnen?
- Höchstens 5 zusammenhängende Stunden, Ende spätestens um 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes.
- Sind Adventssonntage in Baden-Württemberg verkaufsoffen?
- Adventssonntage dürfen nicht freigegeben werden.
- Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg fest?
- Die Gemeinde als zuständige Behörde; vorher werden die zuständigen kirchlichen Stellen angehört (außer für den 1. Mai und den 3. Oktober).