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Donnerstag, 22. Oktober 2026 · KW 43

Ferien · Feiertage · Verkehr · Energie

Verkaufsoffene Sonntage in Hamburg

Verkaufsoffene Sonntage in Hamburg: höchstens 4 Sonntage im Jahr aus Anlass besonderer Ereignisse; Feiertage können nicht freigegeben werden; die Freigabe kann auf Gebietsteile und Handelszweige beschränkt werden (§ 8 LÖG).

Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Hamburg

Rechtsgrundlage§ 8 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz (LÖG)
HöchstzahlHöchstens 4 Sonntage im Jahr aus Anlass besonderer Ereignisse; Feiertage können nicht freigegeben werden; die Freigabe kann auf Gebietsteile und Handelszweige beschränkt werden
ÖffnungszeitHöchstens 5 zusammenhängende Stunden, Ende spätestens um 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes
AdventssonntageAdventssonntage und alle Sonntage im Dezember sind ausgeschlossen
Nicht freigegebenSonntage im Dezember, Adventssonntage, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und alle gesetzlichen Feiertage
Wer entscheidetDie Bezirksämter durch Rechtsverordnung, mit Zustimmung der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Fassung§ 8 unverändert; Zuständigkeit nach der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten in der Fassung vom 20. Mai 2025

Wortlaut

„Verkaufsstellen dürfen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein.“ (§ 8 Abs. 1 Satz 1 LÖG)

Quelle: Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz (LÖG), § 8 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026

Verkaufsoffene Sonntage in Hamburg: Regeln und Termine

Für den Hamburger Kalender gibt das Gesetz eine feste Obergrenze vor: Aus Anlass besonderer Ereignisse dürfen höchstens 4 Sonntage im Jahr für den Verkauf geöffnet werden. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 8 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG). Für die Uhrzeit gilt, dass die Geschäfte an diesen Terminen höchstens 5 zusammenhängende Stunden öffnen dürfen. Spätestens um 18 Uhr ist Schluss, und die Öffnungszeit soll möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.

Im Dezember bleibt der Kalender ohne verkaufsoffene Termine, denn alle Sonntage im Dezember sowie die Adventssonntage sind ausgeschlossen. Ebenfalls nicht freigegeben werden dürfen Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und alle gesetzlichen Feiertage. Die Bezirksämter entscheiden per Rechtsverordnung über die Termine, während die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation dieser Verordnung zustimmen muss.

Ein freigegebener Termin muss nicht in ganz Hamburg gelten, weil die Freigabe auf Gebietsteile und Handelszweige beschränkt werden kann. Anders als bei dieser möglichen Eingrenzung steht bei den Feiertagen fest, dass sie nicht freigegeben werden können. Bei allen Terminen bleibt es bei höchstens 5 zusammenhängenden Stunden mit Ende spätestens um 18 Uhr.

Häufige Fragen

Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Hamburg erlaubt?
Höchstens 4 Sonntage im Jahr aus Anlass besonderer Ereignisse; Feiertage können nicht freigegeben werden; die Freigabe kann auf Gebietsteile und Handelszweige beschränkt werden (§ 8 LÖG).
Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Hamburg öffnen?
Höchstens 5 zusammenhängende Stunden, Ende spätestens um 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes.
Sind Adventssonntage in Hamburg verkaufsoffen?
Adventssonntage und alle Sonntage im Dezember sind ausgeschlossen.
Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Hamburg fest?
Die Bezirksämter durch Rechtsverordnung, mit Zustimmung der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation.