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Donnerstag, 22. Oktober 2026 · KW 43

Ferien · Feiertage · Verkehr · Energie

Verkaufsoffene Sonntage in Bayern

Verkaufsoffene Sonntage in Bayern: höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Gemeinde, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht; die Freigabe kann auf Orte, Ortsteile oder Handelszweige beschränkt werden (Art. 6 BayLadSchlG).

Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Bayern

RechtsgrundlageArt. 6 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025
HöchstzahlHöchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Gemeinde, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht; die Freigabe kann auf Orte, Ortsteile oder Handelszweige beschränkt werden
ÖffnungszeitHöchstens 5 zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr, mit Rücksicht auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
AdventssonntageAdventssonntage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden; fällt der 1. Advent in den November, ist er möglich
Nicht freigegebenNeujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, die Adventssonntage im Dezember, der 1. und 2. Weihnachtstag sowie Heiligabend und Silvester, wenn sie auf einen Sonntag fallen
Wer entscheidetDie Gemeinde durch Rechtsverordnung
FassungGVBl. 2025 S. 246, in Kraft seit 1. August 2025; ersetzt in Bayern das Ladenschlussgesetz des Bundes

Seit 1. August 2025 regelt Bayern die Ladenöffnung mit einem eigenen Landesgesetz. Es erlaubt außerdem bis zu 8 verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20 bis 24 Uhr (Art. 7).

Wortlaut

„Die Gemeinden können durch Rechtsverordnung jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertage für die Öffnung von Verkaufsstellen freigeben, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht, der den zeitlichen und räumlichen Umfang der Öffnung rechtfertigt.“ (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayLadSchlG)

Quelle: Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025, Art. 6 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026

Verkaufsoffene Sonntage in Bayern: Regeln und Termine

Bayern erlaubt höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Gemeinde, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht. Die Freigabe kann auf Orte, Ortsteile oder Handelszweige beschränkt werden. Die Geschäfte öffnen an diesen Tagen höchstens 5 zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr. Dabei nimmt das Gesetz Rücksicht auf die Zeit des Hauptgottesdienstes.

1. Mai, Pfingstsonntag und Pfingstmontag dürfen Gemeinden nicht freigeben. Das Gleiche gilt für Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Ausgeschlossen bleiben außerdem Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der 1. und 2. Weihnachtstag, und auch Heiligabend und Silvester gehören dazu, wenn sie auf einen Sonntag fallen. Adventssonntage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden, fällt der 1. Advent aber in den November, ist er möglich. Die Entscheidung trifft die Gemeinde durch Rechtsverordnung.

Seit 1. August 2025 regelt Bayern die Ladenöffnung mit einem eigenen Landesgesetz. Rechtsgrundlage für die Sonntagsöffnung ist Art. 6 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025. Das Gesetz erlaubt außerdem bis zu 8 verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20 bis 24 Uhr (Art. 7).

4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Gemeinde bilden die Obergrenze, jeweils mit höchstens 5 zusammenhängenden Stunden zwischen 10 und 18 Uhr. Die Gemeinde legt die Freigabe durch Rechtsverordnung fest. Für die verkaufsoffenen Nächte an Werktagen gelten bis zu 8 Termine von 20 bis 24 Uhr.

Häufige Fragen

Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Bayern erlaubt?
Höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Gemeinde, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht; die Freigabe kann auf Orte, Ortsteile oder Handelszweige beschränkt werden (Art. 6 BayLadSchlG).
Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Bayern öffnen?
Höchstens 5 zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr, mit Rücksicht auf die Zeit des Hauptgottesdienstes.
Sind Adventssonntage in Bayern verkaufsoffen?
Adventssonntage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden; fällt der 1. Advent in den November, ist er möglich.
Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Bayern fest?
Die Gemeinde durch Rechtsverordnung.