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Donnerstag, 22. Oktober 2026 · KW 43

Ferien · Feiertage · Verkehr · Energie

Verkaufsoffene Sonntage in Mecklenburg-Vorpommern

Verkaufsoffene Sonntage in Mecklenburg-Vorpommern: höchstens 4 Sonntage im Jahr aus besonderem Anlass, nur Sonntage, die keine Feiertage sind; gilt nicht für Gemeinden mit eigener Regelung nach § 5 (Tourismusregionen, Welterbestädte) (§ 6 ÖffZG M-V).

Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage§ 6 Öffnungszeitengesetz Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZG M-V) vom 10. Januar 2024
HöchstzahlHöchstens 4 Sonntage im Jahr aus besonderem Anlass, nur Sonntage, die keine Feiertage sind; gilt nicht für Gemeinden mit eigener Regelung nach § 5 (Tourismusregionen, Welterbestädte)
ÖffnungszeitKeine gesetzliche Stundengrenze; die Öffnung muss außerhalb der Hauptzeiten der Gottesdienste liegen
AdventssonntageSonntage im Dezember sind ausgeschlossen, mit Ausnahme des 1. Advents
Nicht freigegebenOstersonntag, Pfingstsonntag, Sonntage im Dezember (außer dem 1. Advent) und Sonntage, die Feiertage sind
Wer entscheidetDie Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die Amtsvorsteher und die Bürgermeister amtsfreier Gemeinden
FassungIn Kraft seit 1. Februar 2024; ersetzt das Ladenöffnungsgesetz von 2007

Außerdem dürfen Verkaufsstellen nach § 6 Abs. 3 an 4 Samstagen im Jahr nach Anzeige bis 24 Uhr öffnen.

Wortlaut

„Für nicht nach § 5 Absatz 1 bestimmte Gemeinden oder Gemeindeteile dürfen aus besonderem Anlass abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 1 an jährlich höchstens vier Sonntagen, die keine Feiertage sind, weitere Öffnungszeiten festgesetzt werden.“ (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ÖffZG M-V)

Quelle: Öffnungszeitengesetz Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZG M-V) vom 10. Januar 2024, § 6 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026

Verkaufsoffene Sonntage in Mecklenburg-Vorpommern: Regeln und Termine

Mecklenburg-Vorpommern regelt die Sonntagsöffnung im Einzelhandel in § 6 des Öffnungszeitengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZG M-V) vom 10. Januar 2024. Das Gesetz erlaubt höchstens 4 Sonntage im Jahr, an denen Geschäfte aus besonderem Anlass öffnen dürfen. Diese Sonntage dürfen keine Feiertage sein. Während die Zahl der Sonntage begrenzt ist, schreibt das Gesetz keine Stundengrenze für die Öffnung vor. Die Öffnung muss allerdings außerhalb der Hauptzeiten der Gottesdienste liegen.

Ostersonntag und Pfingstsonntag dürfen nicht freigegeben werden. Auch Sonntage im Dezember bleiben ausgeschlossen, mit Ausnahme des 1. Advents. Sonntage, die Feiertage sind, scheiden ebenfalls aus. Über die Freigabe entscheiden die Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte. Hinzu kommen die Amtsvorsteher und die Bürgermeister amtsfreier Gemeinden.

Zusätzlich dürfen Verkaufsstellen nach § 6 Abs. 3 an 4 Samstagen im Jahr nach Anzeige bis 24 Uhr öffnen. Für diese Samstage nennt das Gesetz also 24 Uhr als Ende, während für die Sonntage keine gesetzliche Stundengrenze gilt. Die Höchstzahl von 4 Sonntagen gilt nicht für Gemeinden mit eigener Regelung nach § 5. Dazu zählen die Tourismusregionen und die Welterbestädte.

Häufige Fragen

Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt?
Höchstens 4 Sonntage im Jahr aus besonderem Anlass, nur Sonntage, die keine Feiertage sind; gilt nicht für Gemeinden mit eigener Regelung nach § 5 (Tourismusregionen, Welterbestädte) (§ 6 ÖffZG M-V).
Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen?
Keine gesetzliche Stundengrenze; die Öffnung muss außerhalb der Hauptzeiten der Gottesdienste liegen.
Sind Adventssonntage in Mecklenburg-Vorpommern verkaufsoffen?
Sonntage im Dezember sind ausgeschlossen, mit Ausnahme des 1. Advents.
Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Mecklenburg-Vorpommern fest?
Die Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die Amtsvorsteher und die Bürgermeister amtsfreier Gemeinden.