Verkaufsoffene Sonntage in Sachsen
Verkaufsoffene Sonntage in Sachsen: bis zu 4 Sonntage im Jahr aus besonderem Anlass; dazu 1 weiterer Sonntag je Gebiet aus Anlass regionaler Ereignisse wie Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte, insgesamt höchstens 8 je Gemeinde; höchstens 2 Sonntage direkt hintereinander (§ 8 SächsLadÖffG).
Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Sachsen
| Rechtsgrundlage | § 8 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) |
|---|---|
| Höchstzahl | Bis zu 4 Sonntage im Jahr aus besonderem Anlass; dazu 1 weiterer Sonntag je Gebiet aus Anlass regionaler Ereignisse wie Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte, insgesamt höchstens 8 je Gemeinde; höchstens 2 Sonntage direkt hintereinander |
| Öffnungszeit | 12 bis 18 Uhr |
| Adventssonntage | Adventssonntage sind nicht ausgeschlossen |
| Nicht freigegeben | Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, auf die der 24. Dezember, der 31. Dezember oder ein gesetzlicher Feiertag fällt |
| Wer entscheidet | Die Gemeinde durch Rechtsverordnung |
| Fassung | In der ab 1. Dezember 2020 geltenden Fassung (SächsGVBl. S. 589) |
Wortlaut
„Die Gemeinden werden ermächtigt, … die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten.“ (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SächsLadÖffG)
Quelle: Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG), § 8 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026
Verkaufsoffene Sonntage in Sachsen: Regeln und Termine
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) regelt verkaufsoffene Sonntage in Sachsen. Aus besonderem Anlass dürfen Geschäfte bis zu 4 Sonntage im Jahr öffnen. Dazu kommt 1 weiterer Sonntag je Gebiet, wenn regionale Ereignisse wie Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte den Anlass liefern. Die Öffnungszeit an diesen Sonntagen reicht in Sachsen von 12 bis 18 Uhr.
Nicht freigegeben werden dürfen in Sachsen Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag. Ausgeschlossen bleiben außerdem Sonntage, auf die der 24. Dezember, der 31. Dezember oder ein gesetzlicher Feiertag fällt. Über die Freigabe entscheidet die Gemeinde durch Rechtsverordnung.
Die Zahl der Freigaben bleibt begrenzt: Je Gemeinde gelten insgesamt höchstens 8 Sonntage. Während aus besonderem Anlass bis zu 4 Sonntage im Jahr möglich sind, kommt 1 weiterer Sonntag je Gebiet für regionale Ereignisse hinzu. Höchstens 2 Sonntage dürfen direkt hintereinander liegen.
Damit steckt Sachsen den Rahmen klar ab: Die Öffnung liegt bei 12 bis 18 Uhr, die Höchstzahl je Gemeinde bei 8 Sonntagen. Anders als Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag sind Adventssonntage nicht ausgeschlossen. Die Rechtsgrundlage dafür steht in § 8 SächsLadÖffG.
Häufige Fragen
- Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Sachsen erlaubt?
- Bis zu 4 Sonntage im Jahr aus besonderem Anlass; dazu 1 weiterer Sonntag je Gebiet aus Anlass regionaler Ereignisse wie Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte, insgesamt höchstens 8 je Gemeinde; höchstens 2 Sonntage direkt hintereinander (§ 8 SächsLadÖffG).
- Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Sachsen öffnen?
- 12 bis 18 Uhr.
- Sind Adventssonntage in Sachsen verkaufsoffen?
- Adventssonntage sind nicht ausgeschlossen.
- Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Sachsen fest?
- Die Gemeinde durch Rechtsverordnung.