Verkaufsoffene Sonntage in Berlin
Nächster verkaufsoffener Sonntag in Berlin: Sonntag, 6. Dezember 2026 in Berlin (ganze Stadt).
Nächste verkaufsoffene Sonntage in Berlin
| Datum | Ort | Anlass | Öffnungszeit |
|---|---|---|---|
| Sonntag, 6. Dezember 2026 | Berlin (ganze Stadt) | zahlreichen Weihnachtsmärkten in der ganzen Stadt | — |
| Sonntag, 20. Dezember 2026 | Berlin (ganze Stadt) | zahlreichen Weihnachtsmärkten in der ganzen Stadt und dem Louis Lewandowski Festival – World Festival of Synagogal Music | — |
Quelle: Veröffentlichungen der Städte Berlin
Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Berlin
| Rechtsgrundlage | § 6 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) |
|---|---|
| Höchstzahl | 8 nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Sonn- oder Feiertage im Jahr, landesweit festgelegt durch die Senatsverwaltung; zusätzlich 2 Sonn- oder Feiertage je Verkaufsstelle aus besonderem Anlass (etwa Firmenjubiläum oder Straßenfest) nach Anzeige beim Bezirksamt; je Monat höchstens 2 Sonn- oder Feiertage |
| Öffnungszeit | 13 bis 20 Uhr |
| Adventssonntage | Adventssonntage sind möglich; ausgeschlossen ist der 24. Dezember, wenn er auf einen Adventssonntag fällt |
| Nicht freigegeben | 1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, der 24. Dezember an einem Adventssonntag und die Feiertage im Dezember |
| Wer entscheidet | Die für Ladenöffnung zuständige Senatsverwaltung durch Allgemeinverfügung; die 2 zusätzlichen Tage legt die Verkaufsstelle selbst per Anzeige beim Bezirksamt fest |
| Fassung | Zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2010 (GVBl. S. 467) |
Wortlaut
„Die für die Ladenöffnungszeiten zuständige Senatsverwaltung legt im öffentlichen Interesse ausnahmsweise die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr durch Allgemeinverfügung fest.“ (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BerlLadÖffG)
Quelle: Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG), § 6 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026
Städte können verkaufsoffene Sonntage kurzfristig absagen oder verschieben.
Verkaufsoffene Sonntage in Berlin: Regeln und Termine
Rechtsgrundlage für die Sonntagsöffnung im Einzelhandel ist in Berlin § 6 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Landesweit legt die Senatsverwaltung höchstens 8 nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Sonn- oder Feiertage im Jahr fest, an denen Geschäfte öffnen dürfen. An diesen Tagen empfangen die Läden ihre Kundschaft zwischen 13 und 20 Uhr. Hinzu kommen je Verkaufsstelle 2 Sonn- oder Feiertage aus besonderem Anlass, etwa bei einem Firmenjubiläum oder einem Straßenfest, wobei je Monat höchstens 2 Sonn- oder Feiertage zulässig sind.
Nicht freigegeben werden dürfen in Berlin der 1. Januar, der 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag. Ausgeschlossen sind zudem die Feiertage im Dezember sowie der 24. Dezember, wenn er auf einen Adventssonntag fällt. Adventssonntage selbst sind dagegen möglich. Über die landesweiten Termine entscheidet die für Ladenöffnung zuständige Senatsverwaltung durch Allgemeinverfügung. Die 2 zusätzlichen Tage legt die Verkaufsstelle selbst per Anzeige beim Bezirksamt fest.
Für 2026 sind in Berlin 2 verkaufsoffene Sonntage verzeichnet, beide gelten für ganz Berlin. Am 06.12.2026 öffnen die Geschäfte im Umfeld von zahlreichen Weihnachtsmärkten in der ganzen Stadt. Am 20.12.2026 findet die Öffnung ebenfalls zu zahlreichen Weihnachtsmärkten in der ganzen Stadt statt, außerdem zum Louis Lewandowski Festival – World Festival of Synagogal Music. Die Termine für 2026 liegen zwischen dem 06.12.2026 und dem 20.12.2026.
Häufige Fragen
- Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Berlin?
- Sonntag, 6. Dezember 2026 in Berlin (ganze Stadt).
- Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Berlin erlaubt?
- 8 nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Sonn- oder Feiertage im Jahr, landesweit festgelegt durch die Senatsverwaltung; zusätzlich 2 Sonn- oder Feiertage je Verkaufsstelle aus besonderem Anlass (etwa Firmenjubiläum oder Straßenfest) nach Anzeige beim Bezirksamt; je Monat höchstens 2 Sonn- oder Feiertage (§ 6 BerlLadÖffG).
- Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin öffnen?
- 13 bis 20 Uhr.
- Sind Adventssonntage in Berlin verkaufsoffen?
- Adventssonntage sind möglich; ausgeschlossen ist der 24. Dezember, wenn er auf einen Adventssonntag fällt.
- Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Berlin fest?
- Die für Ladenöffnung zuständige Senatsverwaltung durch Allgemeinverfügung; die 2 zusätzlichen Tage legt die Verkaufsstelle selbst per Anzeige beim Bezirksamt fest.