Verkaufsoffene Sonntage in Saarland
Verkaufsoffene Sonntage in Saarland: höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Verkaufsstelle; die Tage legt der Inhaber fest und zeigt sie spätestens 14 Tage vorher bei der Ortspolizeibehörde an (§ 8 LÖG Saarland).
Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Saarland
| Rechtsgrundlage | § 8 Ladenöffnungsgesetz Saarland (LÖG Saarland) |
|---|---|
| Höchstzahl | Höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Verkaufsstelle; die Tage legt der Inhaber fest und zeigt sie spätestens 14 Tage vorher bei der Ortspolizeibehörde an |
| Öffnungszeit | Höchstens 5 zusammenhängende Stunden, Ende spätestens um 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes |
| Adventssonntage | Sonn- und Feiertage im Dezember sind ausgeschlossen; der 1. Advent ist auch dann möglich, wenn er in den Dezember fällt |
| Nicht freigegeben | 1. Januar, 1. Mai, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Karfreitag sowie Sonn- und Feiertage im Dezember (außer dem 1. Advent) |
| Wer entscheidet | Die Inhaber der Verkaufsstellen durch Anzeige bei der Ortspolizeibehörde; eine Freigabe durch die Gemeinde gibt es nicht |
| Fassung | Zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) |
Wortlaut
„Abweichend von der Vorschrift des § 3 Nr. 1 dürfen Verkaufstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.“ (§ 8 Abs. 1 Satz 1 LÖG Saarland)
Quelle: Ladenöffnungsgesetz Saarland (LÖG Saarland), § 8 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026
Verkaufsoffene Sonntage in Saarland: Regeln und Termine
4 Sonn- und Feiertage im Jahr darf jede Verkaufsstelle im Saarland öffnen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 8 Ladenöffnungsgesetz Saarland, kurz LÖG Saarland. An den freigegebenen Tagen darf die Öffnungszeit höchstens 5 zusammenhängende Stunden betragen. Das Ende muss spätestens um 18 Uhr liegen, und der Hauptgottesdienst soll möglichst nicht in diese Zeit fallen.
1. Januar und 1. Mai gehören zu den Tagen, die im Saarland nicht freigegeben werden dürfen. Dasselbe gilt für Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag. Ebenfalls ausgeschlossen sind Sonn- und Feiertage im Dezember. Eine Ausnahme betrifft den 1. Advent, der auch dann möglich ist, wenn er in den Dezember fällt.
Im Saarland legen die Inhaber der Verkaufsstellen fest, an welchen Tagen sie öffnen. Sie zeigen die gewählten Tage spätestens 14 Tage vorher bei der Ortspolizeibehörde an. Die Höchstzahl von 4 Tagen im Jahr gilt dabei je Verkaufsstelle. Eine Freigabe durch die Gemeinde gibt es nicht; zuständig sind die Inhaber durch ihre Anzeige bei der Ortspolizeibehörde.
Häufige Fragen
- Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Saarland erlaubt?
- Höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr je Verkaufsstelle; die Tage legt der Inhaber fest und zeigt sie spätestens 14 Tage vorher bei der Ortspolizeibehörde an (§ 8 LÖG Saarland).
- Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Saarland öffnen?
- Höchstens 5 zusammenhängende Stunden, Ende spätestens um 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes.
- Sind Adventssonntage in Saarland verkaufsoffen?
- Sonn- und Feiertage im Dezember sind ausgeschlossen; der 1. Advent ist auch dann möglich, wenn er in den Dezember fällt.
- Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Saarland fest?
- Die Inhaber der Verkaufsstellen durch Anzeige bei der Ortspolizeibehörde; eine Freigabe durch die Gemeinde gibt es nicht.