Verkaufsoffene Sonntage in Thüringen
Verkaufsoffene Sonntage in Thüringen: höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr aus besonderem Anlass; ein Anlass liegt grundsätzlich vor, wenn er schon in den 3 Vorjahren zur Öffnung geführt hat; die Tage können je Gemeinde oder Ortsteil verschieden sein (§ 10 ThürLadÖffG).
Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Thüringen
| Rechtsgrundlage | § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) |
|---|---|
| Höchstzahl | Höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr aus besonderem Anlass; ein Anlass liegt grundsätzlich vor, wenn er schon in den 3 Vorjahren zur Öffnung geführt hat; die Tage können je Gemeinde oder Ortsteil verschieden sein |
| Öffnungszeit | Bis zu 6 zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 Uhr |
| Adventssonntage | Wahlweise der 1. oder der 2. Adventssonntag ist möglich, die übrigen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht |
| Nicht freigegeben | Karfreitag, Adventssonntage (außer wahlweise dem 1. oder 2. Advent) und die übrigen Sonn- und Feiertage im Dezember |
| Wer entscheidet | Die Landkreise und kreisfreien Städte durch Rechtsverordnung |
| Fassung | Zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) |
Wortlaut
„An jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr geöffnet sein.“ (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ThürLadÖffG)
Quelle: Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG), § 10 · Stand der Rechtslage: 30.09.2026
Verkaufsoffene Sonntage in Thüringen: Regeln und Termine
Höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr dürfen in Thüringen aus besonderem Anlass für den Verkauf geöffnet werden. An solchen Tagen sind bis zu 6 zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 Uhr erlaubt. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 10 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG).
Thüringen nimmt bestimmte Tage von der Freigabe vollständig aus, darunter den Karfreitag. Während der 1. oder der 2. Adventssonntag wahlweise möglich ist, bleiben die übrigen Sonn- und Feiertage im Dezember ausgeschlossen. Die übrigen Adventssonntage dürfen ebenfalls nicht freigegeben werden. Zuständig für die Regelung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die dazu eine Rechtsverordnung erlassen.
Zwischen 11 und 20 Uhr muss der Zeitraum von bis zu 6 zusammenhängenden Stunden liegen. Ein besonderer Anlass liegt grundsätzlich vor, wenn er schon in den 3 Vorjahren zur Öffnung geführt hat. Anders als bei den Adventssonntagen, von denen nur der 1. oder der 2. in Frage kommt, nennt das Gesetz für den Anlass keine Auswahl zwischen einzelnen Terminen.
Thüringen überlässt die Festlegung der Tage den Landkreisen und kreisfreien Städten, während die Rechtsgrundlage in § 10 ThürLadÖffG für das ganze Land gilt. Die Tage können je Gemeinde oder Ortsteil verschieden sein, wobei es bei höchstens 4 Sonn- und Feiertagen im Jahr bleibt. Für den Dezember gilt die Sonderregel, dass nur der 1. oder der 2. Adventssonntag wahlweise zur Verfügung steht.
Häufige Fragen
- Wie viele verkaufsoffene Sonntage sind in Thüringen erlaubt?
- Höchstens 4 Sonn- und Feiertage im Jahr aus besonderem Anlass; ein Anlass liegt grundsätzlich vor, wenn er schon in den 3 Vorjahren zur Öffnung geführt hat; die Tage können je Gemeinde oder Ortsteil verschieden sein (§ 10 ThürLadÖffG).
- Wie lange dürfen Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen in Thüringen öffnen?
- Bis zu 6 zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 Uhr.
- Sind Adventssonntage in Thüringen verkaufsoffen?
- Wahlweise der 1. oder der 2. Adventssonntag ist möglich, die übrigen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht.
- Wer legt verkaufsoffene Sonntage in Thüringen fest?
- Die Landkreise und kreisfreien Städte durch Rechtsverordnung.